Erbstreit: Auseinandersetzungen in der Erbgemeinschaft lösen  

Verlustschmerz gepaart mit Gefühlen von Unrecht und Benachteiligung, deren Wurzeln teilweise weit in der Vergangenheit liegen, sind häufige und triftige Gründe für Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie.

 

Typische Gründe für einen Erbschaftsstreit

Erbstreitigkeiten lassen sich auf zwei Ursachenschwerpunkte zurückführen, wobei oftmals ein Grund den anderen verstärkt. Neben faktischen Gründen wie einem fehlenden Testament, formalen Fehlern im Testament, einer Verteilung des Vermögens ohne Beachtung der Pflichtteilsansprüche oder die Uneinigkeit innerhalb einer Erbengemeinschaft wie mit unteilbaren Erbsachen zu verfahren ist sowie Differenzen unter den Erben sind Auslöser von Erbstreitigkeiten.

Testament des Erblassers fehlt

Fehlt das Testament, tritt die gesetzliche Erbfolge gemäß BGB in Kraft. Das kann besonders dann für Unstimmigkeiten sorgen, wenn dadurch Personen berücksichtigt werden, die nach Ansicht der Miterben aus den unterschiedlichsten Gründen nicht oder in einem geringeren Maß, als es der Gesetzgeber vorsieht, berücksichtigt werden sollten.
Bei unteilbaren Vermögenswerten wie Kunstwerken, Autos, Schiffen, Immobilien, Schmuckstücken und ähnlichem wünschen Teilerben mitunter die Auszahlung ihres Erbanteils. Das kann sich je nach Wert des Gegenstandes als schwierig erweisen. Mitunter sind die geforderten Summen nicht durch Geldwerte aus dem Nachlass oder Barvermögen des Miterben bestreitbar. Es gilt dann zu entscheiden, ob einzelne Wertgegenstände verkauft oder Darlehen in Anspruch genommen werden müssen, um die beanspruchte Summe auszahlen zu können. Diese Notwendigkeit wirkt hinlänglich konfliktauslösend.

 

Testament wird infrage gestellt

Ist das wirklich der letzte Wille des Verstorbenen? Diese Frage stellt sich besonders dann, wenn Personen mit einem oder einem besonders hohen Erbanteil berücksichtigt werden, bei denen es die Angehörigen aus verschiedensten Gründen nicht erwartet haben. Pflegekräfte, Bekannte oder entfernte Verwandte spielen hier häufig eine Rolle.
Aber auch Zuwendungen an Partner, mit denen der Erblasser eine romantische Beziehung ohne Trauschein pflegte, bieten Nährboden für Missgunst unter den Angehörigen.
Mitunter erfahren Geschwister, ein Elternteil oder Kinder sowie Neffen und Nichten eine besondere Begünstigung durch das Testament, was die Klage durch Miterben zur Folge hat.

Pflichtanteilsansprüche werden erhoben

Aus dem Buch 5 des Bürgerlichen Gesetzbuches ergibt sich eine gesetzliche Erbfolge für Kinder, Geschwister, Eltern und Ehegatten einschließlich der sich daraus ergebenden Pflichtteile aus der Erbschaft. Diese Erbfolge nebst Pflichtanteile ist auch in einem Testament zu berücksichtigen, es sei denn durch nachweisliche Schenkungen zu Lebzeiten oder auch durch einen Erbvertrag sind diese Pflichtteile ganz oder teilweise abgegolten bzw. ist der Anspruch abgegeben worden.

 

Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben

Insbesondere Nachlassgegenstände wie Gemälde oder Schmuck, aber auch Schiffe, das Elternhaus oder andere Gebäude sowie Firmenanteile bergen Potenzial für Konflikte.
Betrachtet man Gebäude, Schiffe, aber auch Autos, ist zu regeln, wie eine Erbengemeinschaft diese Wertsachen künftig nutzen und instand halten kann und möchte. Zunächst stellt sich die Frage der bisherigen Nutzung dieser Erbbestandteile, worauf die Fragen der künftigen Nutzung und der Verwaltung folgen.
Vor allem bisher privat genutzte Gegenstände führen zu Streitigkeiten in Bezug auf Fragen: Soll künftig eine Vermietung des Gegenstandes oder der Immobilie stattfinden? Wie wird im Fall einer Vermietung diese organisiert? Privat oder durch eine Beauftragung Dritter? Wie sieht eine gerechte Nutzungsaufteilung eines Autos oder Bootes aus? Wer hat wann und wie für Schäden oder notwendige Reparaturen aufzukommen? Bei Schmuck stellt sich die Frage, zu welchen Anlässen er von wem getragen werden darf? Wo und wie er in der Zwischenzeit zu verwahren ist. Und was ist mit Kunststücken, welche beispielsweise Museen als Ausstellungsstücke entliehen wurden?

 

Unterschwellige und offene Konflikte im Elternhaus

Mitunter werden mit Tod und Nachlass der Eltern oder eines Elternteils unterschwellige Konflikte zwischen Bruder und Schwester, Mutter und Tochter, Vater und Sohn, Mutter und Sohn oder Vater und Tochter in Geld aufgerechnet und eine Art Wiedergutmachung für empfundene Vernachlässigung und fehlendes Interesse für die klagende Person in vergangenen Zeiten wird eingefordert.

 

Streit um Erbe gezielt vorbeugen

Bereiten Sie Ihre Erben auf das vor, was sie erwarten dürfen bzw. nicht erwarten dürfen. Dazu eignen sich vor allem offene Gespräche. So haben die Erben die Möglichkeit, Begründungen für Ihre Entscheidung zu erfragen. Im Gegenzug haben Sie als Erblasser die Möglichkeit, Ihre Entscheidungen zu begründen. Nach diesen Gesprächen sind ein fehlerfreies Testament und bei großen Zweifeln der Akzeptanz der Erbaufteilung durch die Erben nach Ihrem Ableben auch ein Erbvertrag streitmindernde Instrumente.
Wenn Sie Streit unter den Erben befürchten, ziehen Sie auch Schenkungen zu Lebzeiten in Betracht. Gehen Sie mit den Schenkungen offen um und gehen Sie auf Fragen der vermeintlich oder auch tatsächlich Benachteiligten ein.
Sollten Sie den Wunsch hegen, einen Pflichtteilsberechtigten vom Erbe auszuschließen, verspricht ein Pflichtteilsverzicht Aussicht auf Akzeptanz ohne Erbauseinandersetzung, da die betroffene Person bewusst und willentlich auf ihren Pflichtteil verzichtet. Dieser vertraglich vereinbarte Verzicht muss Bestandteil des Testaments werden.

 

Gemeinschaftliche Lösungen bei einem Streit um das Erbe

Bevor Sie bei einer Erbauseinandersetzung die Beilegung vor dem Nachlassgericht in Erwägung ziehen, bieten sich außergerichtliche Lösungswege wie die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht oder die moderierte Konfliktlösung, aber auch die Auflösung der Erbengemeinschaft. Vor allem in Kombination miteinander sind diese Verfahrensweisen Erfolg versprechend.

 

Anwalt für Erbrecht einschalten

Mithilfe eines Rechtsanwaltes können Erbstreitigkeiten mitunter rasch zu einer passablen Lösung geführt werden. Sollte dies nicht möglich sein, wird er seine Mandanten mit zukunftsgerichteten Ansätzen gegenüber der gegnerischen Streitpartei vertreten und an sie gestellte Forderungen prüfen. Dabei wird er die Belange seiner Mandanten stets im Blick haben und darauf achten, dass es für sie zu keinerlei Benachteiligungen kommt. Sollte eine gerichtliche Beurteilung des Erbfalls nötig werden, wird ein Anwalt für Erbrecht seine Mandanten während des Prozesses vertreten und mit Unterstützung seiner Kanzlei die Einhaltung der zu wahrenden Fristen gewährleisten. Zuvor jedoch werden gemeinsam die Chancen und Risiken der gerichtlichen Auseinandersetzung bewertet.

 

Mediator zur Konfliktlösung beauftragen

Um erbbezogene Konflikte einer Erbengemeinschaft oder einen Erbschaftsstreit unter Geschwistern wieder beilegen und künftig ein Verhältnis oder Familienleben wie vor dem Streit führen zu können, ist es sinnvoll, einen Mediator zur Hilfe zu nehmen. Ein Mediator unterstützt die Kommunikation zwischen den Parteien. Mit der Art und Weise, wie er das tut, ist es denkbar, dass er Verständnis für die jeweiligen Streitpositionen schafft und somit den Weg für eine gemeinsame und einvernehmliche Lösung ebnet und ein Ende der Auseinandersetzung ohne Klage vor Gericht ermöglicht.
Als unparteiische Person obliegt es ihm, die Kontrahenten lediglich zur Lösung Ihres Problems zu führen. Er darf mögliche Wege aufzeigen, aber keine Einigung erzwingen und auch keine rechtliche Beratung durchführen.

 

Die Auflösung einer Erbengemeinschaft

Es besteht kein zwingendes Erfordernis, eine Erbengemeinschaft aufzulösen, zum Teil geschieht dies jedoch automatisch zum Beispiel durch die vollständige Aufteilung des Nachlasses unter allen Erben.
Wenn jedoch Erbteile nicht oder nur durch vorhergehende Veräußerung aufgeteilt werden können, was unter anderem bei Grundstücken der Fall ist, bleibt die Erbengemeinschaft bestehen, bis auch dafür eine teilbare Lösung herbeigeführt wurde. Mitunter ist dies aber nicht Wunsch aller Mitglieder einer Erbengemeinschaft. So möglicherweise bei einem oder mehreren vermieteten Häusern oder anderen unteilbaren beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen. In diesen Situationen besteht die Möglichkeit, die Erbengemeinschaft aufzulösen. Entweder durch Veräußerung des betreffenden Erbgutes oder durch Austritt eines oder mehrerer Mitglieder durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag. XXXX

 

 

Häufige Fragen und Antworten

Wie entsteht ein Erbstreit?

Ein Erbstreit entsteht in der Regel, wenn ein oder mehrere Erben sich benachteiligt und unzureichend beim Erbe berücksichtigt fühlen.

Welche Gründe für einen Erbstreit gibt es?

Die häufigsten Gründe für einen Erbstreit sind ein fehlendes oder ein fehlerhaftes Testament. Ebenso gravierende Meinungsverschiedenheiten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder auch die mangelnde Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche.

Wie kann man einem Erbstreit aus dem Weg gehen?

Schenkungen zu Lebzeiten, eine exakte testamentarische Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche sowie ein Erbvertrag mit allen zukünftigen gesetzlichen Erben sind die drei aussichtsreichsten Möglichkeiten, um einem Erbstreit aus dem Weg zu gehen.

Wie kann man einen Erbstreit lösen?

Ein Erbstreit kann sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich gelöst werden.

Wie kann ein Mediator bei einem Erbstreit helfen?

Aufgabe eines Mediators ist es, die Kommunikation zwischen Konfliktparteien zu moderieren und Verständnis für die Problematik des Konfliktpartners zu schaffen.

Wann geht ein Erbstreit vor Gericht?

Ein Erbstreit wird vor Gericht vorgetragen, wenn strittig ist, wer Erbe ist und demnach die Ausstellung eines Erbscheines begehrt wird. In vielen anderen Fällen sind außergerichtliche Klärungen möglich.

Wer trägt die Kosten bei einem Erbstreit?

Wird ein Erbstreit vor Gericht ausgetragen, so hat die Partei, welche den Streit verliert, die Kosten zu tragen. Das beinhaltet sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt. Lässt sich die Erbstreitigkeit außergerichtlich lösen, müssen sich die Parteien über die Aufteilung der entstandenen Kosten einigen.

Lässt sich die Erbstreitigkeit außergerichtlich lösen, müssen sich die Parteien über die Aufteilung der entstandenen Kosten einigen.

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